Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

Ab dem 04.04.2022 gelten folgende Bestimmungen für die Grundschule:

1. Alle Abstandsregeln entfallen.
2. Es entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske im Innen- und Außenbereich der Schule für Schülerinnen und Schüler, für Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal sowie für Besucherinnen und Besucher.
Hinweis: Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal dürfen weiterhin eine Maske tragen.
3. Schülerinnen und Schüler, die keinen Impf- oder Genesenennachweis führen können, testen sich am
Montag, Mittwoch und Freitag.
Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler sowie in der Schule Tätige können sich freiwillig testen. Hierfür stellt die Schule die erforderlichen Tests zur Verfügung.
4. Das Singen und das Spielen von Blasinstrumenten im Unterricht ist uneingeschränkt möglich.
5. Gremiensitzungen und Beratungsgespräche mit Eltern können wieder als Präsenzveranstaltungen stattfinden. Der Hygieneplan der Schule ist bei der Organisation und Durchführung zu beachten.
Ab Montag, den 02.05.2022, entfällt die Testpflicht ersatzlos für Schülerinnen und Schüler, für Lehrkräfte und das sonstige Personal sowie für Besucherinnen und Besucher.

 

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Ritter

Rektorin